Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Vertragsbedingungen für die Nutzung von Pflichtblick.
Stand: 10. September 2026.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung „Pflichtblick“ (nachfolgend „Dienst“), die von Wladislaw Walder, Hinter der Vikarie 25, 49696 Molbergen (nachfolgend „Anbieter“) bereitgestellt wird. Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (insbesondere Agenturen, Freelancer und Unternehmen); ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen.
2. Vertragsgegenstand
Der Anbieter stellt dem Kunden über das Internet eine Anwendung zur automatisierten Prüfung von Websites zur Verfügung. Geprüft werden – abhängig vom gewählten Tarif und der Konfiguration der jeweiligen Website – folgende Prüfdomänen:
- Barrierefreiheit: automatisierte Prüfung nach WCAG 2.0 (Stufe A und AA) und den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), u. a. Alternativtexte, Formularbeschriftungen, zugängliche Namen von Bedienelementen, Seitentitel und Sprachauszeichnung.
- Datenschutz und Cookies: Vorhandensein und Erreichbarkeit von Datenschutzerklärung und Impressum, Erkennung von Cookie-Bannern und Consent-Umsetzung, Cookies, Tracker und Drittanbieter-Requests vor und nach der Einwilligung, eingebundene externe Dienste sowie Formulare (Datenschutzhinweis, Einwilligungsfeld).
- Sicherheit: TLS-Zertifikat und Restlaufzeit, sicherheitsrelevante HTTP-Header, technisch offengelegte Pfade und Versionsangaben sowie bei WordPress-Installationen der Abgleich von Core, Plugins und Themes gegen öffentliche Schwachstellenquellen (u. a. WPScan, Wordfence, NVD) inklusive CVE-Referenzen.
- Technik: HTTPS-Nutzung und HTTP-Weiterleitung, Weiterleitungsketten, Antwort- und Ladezeiten sowie messbare Web-Performance-Kennwerte.
Ergänzend stellt der Dienst Berichte (HTML und PDF, je nach Tarif mit eigenem Branding), wiederkehrendes Monitoring mit Benachrichtigungen, eine Maßnahmen- und Aufgabenverwaltung sowie – je nach Tarif – einen API-Zugang bereit. Der konkrete Funktionsumfang, insbesondere die Anzahl betreuter Websites, die Scanhäufigkeit, White-Label-Branding, Teamnutzung und API-Zugang, richtet sich nach dem gewählten Tarif gemäß der Tarifübersicht. Gesondert beauftragte Dienstleistungen (etwa Audits, Einrichtung oder Reporting-Pakete) sind nicht Bestandteil des Nutzungsvertrags und bedürfen einer eigenen Vereinbarung.
Der Anbieter schuldet die Bereitstellung des Dienstes, nicht einen bestimmten Prüf- oder Geschäftserfolg. Dies gilt für sämtliche vorgenannten Prüfdomänen. Die Prüfungen erfolgen automatisiert und können weder alle bestehenden Verstöße erkennen noch ausschließen, dass ein gemeldeter Befund im Einzelfall unbegründet ist. Die Ergebnisse sind eine Arbeitsgrundlage und ersetzen für keine der Prüfdomänen eine rechtsverbindliche Konformitätsbewertung, eine Rechts- oder Datenschutzberatung oder eine manuelle Sicherheitsprüfung. Was das für die Haftung bedeutet, regelt Ziffer 8.
3. Vertragsschluss und Testphase
Mit Abschluss der Registrierung und Bestätigung dieser AGB kommt ein Nutzungsvertrag zustande. Neue Kunden erhalten eine kostenlose Testphase von 14 Tagen ohne Angabe von Zahlungsdaten.
Nach Ablauf der Testphase ist für die weitere aktive Nutzung ein kostenpflichtiges Abonnement erforderlich. Gesperrt sind dann das Anlegen weiterer Websites, das Auslösen von Scans und das Erstellen von Berichten sowie die tarifgebundenen Zusatzfunktionen, insbesondere White-Label-Branding und der API-Zugang. Bereits erfasste Daten – angelegte Kunden und Websites, Scan-Ergebnisse, Befunde und Berichte – bleiben lesend zugänglich, und der Datenexport nach Ziffer 5 bleibt möglich. Die Auswahl eines Tarifs ist jederzeit im Dienst möglich; mit ihr stehen die gesperrten Funktionen wieder zur Verfügung.
4. Preise, Abrechnung und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Dienst ausgewiesenen Preise des gewählten Tarifs. Der Anbieter weist gemäß § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer aus (Kleinunternehmerregelung); die genannten Preise sind Endpreise. Die Abrechnung erfolgt je nach gewähltem Abrechnungszyklus monatlich oder jährlich im Voraus. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., der dabei im Auftrag und für Rechnung des Anbieters tätig wird; ein eigenes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Stripe entsteht dadurch nicht, und Bedingungen von Stripe werden nicht Bestandteil dieses Vertrags. Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich der Anbieter; Zahlungen an Stripe wirken als Zahlung an den Anbieter. Der Anbieter speichert keine vollständigen Zahlungsmitteldaten; diese verarbeitet ausschließlich Stripe. Wie Stripe dabei mit personenbezogenen Daten umgeht, beschreibt die Datenschutzerklärung. Für Preisänderungen gilt Ziffer 13, für Zahlungsverzug Ziffer 14.
5. Laufzeit und Kündigung
Das Abonnement verlängert sich automatisch um den jeweils gewählten Abrechnungszeitraum, sofern es nicht vor dessen Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung ist jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich. Der Kunde ruft sie über die Abo-Verwaltung im Dienst auf; die Kündigung selbst erfolgt im Kundenportal des Zahlungsdienstleisters, in das der Dienst ihn dafür weiterleitet. Eine Kündigung in Textform an die im Impressum genannten Kontaktdaten ist ebenfalls möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Der Kunde kann seine Daten jederzeit über die Kontoeinstellungen als maschinenlesbaren Datenexport herunterladen und sein Konto dort auch selbst löschen. Nach dem Ende der Testphase oder des letzten bezahlten Abrechnungszeitraums bleiben die erfassten Daten zunächst lesend zugänglich; die im Auftrag des Kunden verarbeiteten Daten (angelegte Kunden und Websites einschließlich Scan-Ergebnisse, Befunde und Screenshot-Belege) werden 90 Tage nach dem Vertragsende automatisch gelöscht. Der Kunde sollte einen benötigten Export daher vor Ablauf dieser Frist ziehen. Das Konto selbst sowie die Abrechnungs- und Protokolldaten bleiben davon unberührt; Einzelheiten regelt Ziffer 10 des Auftragsverarbeitungsvertrags.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten und den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen. Der Kunde darf nur Websites prüfen lassen, für die er berechtigt ist bzw. für die eine Berechtigung des jeweiligen Betreibers vorliegt. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer unberechtigten Prüfung fremder Websites beruhen.
Beim Anlegen einer Website bestätigt der Kunde diese Berechtigung ausdrücklich. Der Anbieter speichert die Bestätigung mit Domain, Nutzerkonto und Zeitpunkt und legt die Website ohne sie nicht an; das gilt auch bei der Anlage über die Schnittstelle. Der Kunde stellt sicher, dass die Berechtigung während der gesamten Überwachung fortbesteht, und entfernt eine Website, für die sie entfällt.
7. Verfügbarkeit und Support
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Wartungsfenster, Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters sowie Fälle höherer Gewalt (Ziffer 18) sind hiervon ausgenommen. Planbare Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit vorab an und legt sie in Zeiten geringer Nutzung.
Support leistet der Anbieter in dem Umfang, der sich aus dem gewählten Tarif gemäß der Tarifübersicht ergibt; ein dort ausgewiesener Prioritäts-Support bedeutet eine vorrangige Bearbeitung gegenüber den übrigen Tarifen. Anfragen nimmt der Anbieter über die im Impressum genannten Kontaktwege und die Fehlermeldefunktion des Dienstes entgegen. Bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.
8. Haftung
Unbeschränkte Haftung. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
Einfache Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – einer Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf – und dabei begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für sonstige einfach fahrlässig verursachte Schäden haftet der Anbieter nicht.
Höchstbetrag. Für alle Fälle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung insgesamt auf das Entgelt begrenzt, das der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis für den Dienst gezahlt hat, mindestens jedoch auf 1.000 Euro. Übersteigt der vertragstypische, vorhersehbare Schaden diesen Betrag, gilt der höhere Betrag. Für die Fälle unbeschränkter Haftung nach dem ersten Absatz gilt dieser Höchstbetrag nicht.
Datenverlust. Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Grenzen nur für den Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten aus Sicherungen erforderlich ist, die der Kunde in zumutbaren Abständen angelegt hat. Der Kunde kann seine Daten jederzeit über die Exportfunktion sichern (Ziffer 5). Unterlässt er zumutbare Sicherungen, mindert sich die Haftung entsprechend seinem Beitrag zum Schaden (§ 254 BGB).
Prüfergebnisse und nicht erkannte Mängel. Die Prüfungen erfolgen automatisiert und liefern keine vollständige Erfassung aller rechtlichen oder technischen Mängel einer Website; sie ersetzen für keine Prüfdomäne eine rechtsverbindliche Konformitätsbewertung oder eine Rechtsberatung (Ziffer 2). Der Kunde bleibt als Betreiber beziehungsweise Beauftragter der geprüften Websites für die Einhaltung der für ihn geltenden Vorschriften verantwortlich und entscheidet selbst, welche Maßnahmen er auf einen Befund hin trifft.
Der Anbieter haftet daher nicht dafür, dass eine Prüfung jeden bestehenden Mangel erkennt. Für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Mangel nicht oder nicht vollständig erkannt wurde – insbesondere für Bußgelder, Abmahnkosten, Schadensersatz und sonstige Ansprüche Dritter gegen den Kunden oder gegen die von ihm betreuten Kunden – haftet der Anbieter nicht. Ebenso haftet er nicht für Aufwand, der dem Kunden aus einem gemeldeten Befund entsteht, der sich im Einzelfall als unbegründet erweist. Die Fälle unbeschränkter Haftung nach dem ersten Absatz bleiben davon unberührt; dieser Absatz gilt also nicht, wenn der Anbieter den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt oder verschwiegen hat.
Verhältnis zu anderen Regelungen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch für Ansprüche gegen Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Anbieters sowie unabhängig vom Rechtsgrund des Anspruchs. Für Schäden aus der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gilt zusätzlich Ziffer 14 des Auftragsverarbeitungsvertrags; Art. 82 DSGVO und die Verantwortung des Kunden als Verantwortlicher bleiben unberührt. Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit diesen Regelungen nicht verbunden. Der Kunde hat einen Schaden unverzüglich anzuzeigen und im Rahmen des Zumutbaren zur Minderung beizutragen.
9. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der Bestandteil dieses Vertrags wird.
10. Nutzungsrechte und Nutzungsgrenzen
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, den Dienst im vertraglich vereinbarten Umfang über das Internet für eigene Zwecke zu nutzen. Ein Anspruch auf Überlassung des Programmcodes besteht nicht.
Agenturnutzung. Der Kunde darf den Dienst ausdrücklich auch für Websites nutzen, die er im Rahmen eines Mandats für seine eigenen Kunden betreut, und die Ergebnisse in diesem Rahmen verwenden. Voraussetzung ist die Berechtigung nach Ziffer 6; für die Einhaltung der Vorgaben im Verhältnis zu seinen Kunden bleibt der Kunde verantwortlich. Die Anzahl der betreuten Websites richtet sich nach dem gewählten Tarif.
Grenzen. Der Kunde darf den Dienst nicht über den vereinbarten Umfang hinaus nutzen, insbesondere nicht Dritten zur eigenständigen Nutzung überlassen, weitervermieten oder unterlizenzieren. Zugangsdaten und API-Zugänge sind personen- beziehungsweise mandantenbezogen und dürfen nicht weitergegeben oder geteilt werden. Untersagt sind ferner das Zurückentwickeln, Dekompilieren und Disassemblieren der Software über die gesetzlich zwingenden Grenzen hinaus, das automatisierte Auslesen der Anwendung außerhalb der bereitgestellten Schnittstellen sowie Maßnahmen, die die Verfügbarkeit oder Sicherheit des Dienstes beeinträchtigen.
11. Rechte an Prüfergebnissen und Reports
Die im Rahmen der Nutzung erzeugten Prüfergebnisse, Befunde und Berichte darf der Kunde uneingeschränkt für seine geschäftlichen Zwecke verwenden, insbesondere an die von ihm betreuten Kunden weitergeben, in eigene Leistungen einbetten und mit eigenem Branding versehen, soweit der Tarif dies vorsieht. Soweit an den Berichtsvorlagen und der Darstellung Rechte des Anbieters bestehen, räumt dieser dem Kunden die dafür erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eine Weitergabe an Wettbewerber des Anbieters zum Zweck der Nachbildung des Dienstes ist davon nicht gedeckt.
Der Anbieter darf aus der Nutzung des Dienstes gewonnene Daten in anonymisierter und aggregierter Form verwenden, um den Dienst zu betreiben, abzusichern und weiterzuentwickeln sowie um branchenbezogene Auswertungen und Vergleichswerte zu bilden. Die Anonymisierung erfolgt so, dass ein Rückschluss auf den Kunden, seine Kunden oder einzelne geprüfte Websites nicht möglich ist. Personenbezogene Daten, die der Anbieter im Auftrag des Kunden verarbeitet, sind hiervon nicht erfasst; für sie gilt ausschließlich der Auftragsverarbeitungsvertrag.
12. Mängelrechte
Die Bereitstellung des Dienstes über das Internet ist ein Mietverhältnis über eine Sache im Sinne der §§ 535 ff. BGB. Der Anbieter erhält und erneuert den Dienst für die Vertragsdauer in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Mängel sind dem Anbieter unverzüglich in Textform anzuzeigen und so zu beschreiben, dass sie nachvollziehbar sind.
Das Recht des Kunden, einen Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen (§ 536a Abs. 2 BGB), ist ausgeschlossen; unberührt bleibt es, wenn der Anbieter mit der Beseitigung in Verzug ist oder die Beseitigung ernsthaft und endgültig verweigert. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für einen bereits bei Vertragsschluss vorhandenen Mangel (§ 536a Abs. 1 Halbsatz 1 BGB) ist ausgeschlossen; Ziffer 8 bleibt unberührt.
Eine Minderung des Entgelts nimmt der Kunde nicht durch eigenmächtigen Abzug vor; zu viel gezahltes Entgelt erstattet der Anbieter nach Feststellung. Die gesetzliche Minderung nach § 536 BGB bleibt im Übrigen unberührt. Die Verjährung von Mängelansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
13. Änderungen des Leistungsumfangs, der Preise und dieser AGB
Der Anbieter darf den Leistungsumfang weiterentwickeln, insbesondere Prüfungen, Auswertungen und Darstellungen ergänzen, verbessern oder an geänderte technische, rechtliche oder sicherheitsbezogene Anforderungen anpassen. Änderungen, die den vereinbarten Leistungsumfang nicht unerheblich einschränken, sowie Änderungen der Preise und dieser AGB teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mit und benennt dabei, was sich ändert und ab wann.
Widerspricht der Kunde nicht bis zum geplanten Inkrafttreten, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung weist der Anbieter in der Mitteilung ausdrücklich hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum geplanten Inkrafttreten kündigen; bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen. Bereits im Voraus gezahltes Entgelt für die Zeit nach der Beendigung erstattet der Anbieter zeitanteilig. Preiserhöhungen macht der Anbieter höchstens einmal in zwölf Monaten geltend. Änderungen, die für den Kunden ausschließlich vorteilhaft sind oder den Leistungsumfang lediglich erweitern, kann der Anbieter ohne Ankündigungsfrist umsetzen.
14. Zahlungsverzug
Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann der Anbieter nach einer Mahnung mit angemessener Frist die aktive Nutzung des Dienstes sperren; die erfassten Daten bleiben in diesem Fall lesend zugänglich, und die Sperre lässt die Zahlungspflicht für den laufenden Abrechnungszeitraum unberührt. Nach vollständigem Zahlungseingang gibt der Anbieter den Zugang unverzüglich wieder frei. Verzugszinsen und Mahnkosten richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei erheblichem Zahlungsverzug bleibt unberührt.
15. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis ausüben. Die gesetzlichen Rechte bei nicht erbrachter Leistung bleiben unberührt.
16. Abtretung und Unterauftragnehmer
Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.
Der Anbieter darf zur Erbringung der Leistung Unterauftragnehmer einsetzen, insbesondere für Hosting, E-Mail-Versand und Zahlungsabwicklung. Er bleibt dem Kunden gegenüber für die Leistungserbringung verantwortlich. Soweit dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, gelten zusätzlich und vorrangig die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags.
17. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung zugänglich werdenden vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich, nutzen sie ausschließlich für Zwecke dieses Vertrags und machen sie Dritten nur zugänglich, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist und der Empfänger entsprechend verpflichtet wurde. Vertrauliche Informationen sind insbesondere Prüfergebnisse und Befunde zu Websites, Zugangsdaten, Preise sowie als vertraulich bezeichnete Unterlagen.
Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht bekannt werden, die eine Partei unabhängig entwickelt hat oder rechtmäßig von einem Dritten erhalten hat, oder die aufgrund Gesetzes, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung offenzulegen sind; im letzteren Fall informiert die offenlegende Partei die andere Partei vorab, soweit rechtlich zulässig. Die Pflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort.
18. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt ist ein außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegendes Ereignis, das sie auch bei Anwendung angemessener Sorgfalt nicht abwenden konnte, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Epidemien und behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen sowie Angriffe auf die Infrastruktur Dritter, die der betroffenen Partei die Leistungserbringung unmöglich machen. Nicht als höhere Gewalt gelten Umstände im Verantwortungsbereich der Partei, etwa eigene Personalengpässe, Zahlungsunfähigkeit oder vermeidbare Fehler in eigenen Systemen.
Für die Dauer der höheren Gewalt sind die betroffenen Leistungspflichten ausgesetzt; die Partei informiert die andere unverzüglich über Beginn, voraussichtliche Dauer und Ende. Dauert das Ereignis länger als sechs Wochen, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen. Im Voraus gezahltes Entgelt für nicht erbrachte Leistungen erstattet der Anbieter zeitanteilig.
19. Referenznennung
Der Anbieter darf den Namen und das Logo des Kunden zur Referenznennung verwenden, wenn der Kunde vorher in Textform zugestimmt hat. Die Zustimmung ist jederzeit für die Zukunft widerruflich; nach dem Widerruf entfernt der Anbieter die Nennung innerhalb einer angemessenen Frist aus seinen Auftritten. Ohne Zustimmung erfolgt keine Referenznennung.
20. Vertragsdokumente und Vorrang
Der Vertrag besteht aus diesen AGB, der Tarifwahl des Kunden bei der Bestellung, dem Auftragsverarbeitungsvertrag und der jeweils im Dienst ausgewiesenen Leistungsbeschreibung. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags vor, soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag betroffen ist, im Übrigen diese AGB.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; Ziffer 13 bleibt unberührt. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt.
Fassungen und Download
Diese Fassung trägt das oben genannte Datum. Ein Exemplar zum Ablegen steht als Download der aktuellen Fassung bereit; die Datei enthält denselben Text und funktioniert ohne Internetverbindung.
Frühere Fassungen bleiben unter eigenen Adressen abrufbar, damit eine erteilte Zustimmung belegbar bleibt:
- Fassung vom 4. September 2026 – gültig bis zum 9. September 2026
21. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Für alle übrigen Kunden – insbesondere Freelancer und Kleingewerbetreibende, die Unternehmer nach § 14 BGB, aber keine Kaufleute sind – gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; eine Gerichtsstandsvereinbarung wird mit ihnen nicht getroffen. Das Recht des Anbieters, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen, bleibt unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.