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Rechtliches

Auftragsverarbeitungsvertrag (Fassung vom 4. September 2026)

Archivierte Fassung vom 2026-09-04, nicht mehr maßgeblich.

Archivierte Fassung. Dies ist die Fassung vom 2026-09-04, gültig bis zum 10. September 2026. Sie wird unverändert vorgehalten, damit eine damals erteilte Zustimmung belegbar bleibt. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung.

Stand: 4. September 2026.

1. Gegenstand und Parteien

Dieser Vertrag konkretisiert die Pflichten der Parteien zum Datenschutz, die sich aus der Nutzung des Dienstes „Pflichtblick“ ergeben. Verantwortlicher ist der Kunde (nachfolgend „Auftraggeber“), Auftragsverarbeiter ist der Anbieter Wladislaw Walder, Hinter der Vikarie 25, 49696 Molbergen (nachfolgend „Auftragnehmer“). Er gilt für alle Verarbeitungen personenbezogener Daten, die der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers gemäß Art. 28 DSGVO durchführt.

2. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen (Bereitstellung des SaaS zur Prüfung von Websites auf Barrierefreiheit, Berichtserstellung, Monitoring und Kontenverwaltung). Art und Zweck ergeben sich aus dem Hauptvertrag.

3. Art der Daten und Kategorien betroffener Personen

  • Datenarten: Kontakt- und Stammdaten der Nutzerkonten des Auftraggebers (Name, E-Mail), Nutzungs- und Protokolldaten sowie in geprüften Websites ggf. enthaltene personenbezogene Inhalte.
  • Betroffene Personen: Mitarbeitende und Nutzer des Auftraggebers sowie Personen, deren Daten auf den vom Auftraggeber zur Prüfung angegebenen Websites enthalten sind.

4. Weisungsrecht

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Vereinbarung und nach dokumentierten Weisungen des Auftraggebers, es sei denn, er ist gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet. Weisungen erfolgen grundsätzlich über die Funktionen des Dienstes sowie in Textform.

5. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Der Auftragnehmer trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, insbesondere: Verschlüsselung der Datenübertragung (TLS), Zugriffs- und Berechtigungskontrolle, Mandantentrennung, regelmäßige Sicherung der Daten sowie Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse. Eine detaillierte, aktuelle Beschreibung der TOM wird dem Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

6. Unterauftragsverarbeiter

Der Auftraggeber gestattet den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern. Diese werden sorgfältig ausgewählt und vertraglich nach Art. 28 DSGVO verpflichtet. Eingesetzt werden: Hetzner Online GmbH (Hosting, Deutschland), Stripe (Zahlungsabwicklung) und ALL-INKL.COM – Neue Medien Münnich (E-Mail-Versand, Deutschland). Die Fehlerüberwachung (Bugsink) läuft auf eigener, selbstbetriebener Infrastruktur des Auftragnehmers und stellt keinen gesonderten Unterauftragsverarbeiter dar. Über beabsichtigte Änderungen informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber vorab; dieser kann berechtigten Einwendungen widersprechen.

7. Unterstützungspflichten

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren bei der Wahrung der Rechte betroffener Personen (Art. 12–23 DSGVO) sowie bei der Einhaltung der Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO. Meldet eine betroffene Person Ansprüche direkt beim Auftragnehmer, leitet dieser das Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiter.

8. Meldung von Datenschutzverletzungen

Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, die die im Auftrag verarbeiteten Daten betreffen, und unterstützt bei den erforderlichen Melde- und Benachrichtigungspflichten (Art. 33, 34 DSGVO).

9. Kontrollrechte

Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zu überprüfen. Der Auftragnehmer stellt hierfür die erforderlichen Informationen bereit und ermöglicht angemessene Überprüfungen mit angemessener Vorankündigung.

10. Löschung und Rückgabe

Nach Beendigung des Vertrags löscht der Auftragnehmer die im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten oder gibt sie nach Wahl des Auftraggebers zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.