Rechtliches
Anlage 2 zum AVV: Unterauftragsverarbeiter
Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter, Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag.
Fassung vom 10. September 2026. Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag, Ziffer 6.
Die folgenden Unterauftragsverarbeiter sind mit Abschluss des Vertrags genehmigt. Änderungen erfolgen nach dem Verfahren in Ziffer 6 des Vertrags: Mitteilung mindestens 30 Tage vorher, Widerspruchsrecht des Auftraggebers aus datenschutzrechtlich begründetem Anlass. Eine geänderte Fassung dieser Anlage ist keine Neufassung des Vertrags.
Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter
- Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland – Hosting der Anwendung, der Datenbank, der Prüfinfrastruktur und der Screenshot-Belege. Verarbeitung in Rechenzentren in Deutschland.
- ALL-INKL.COM – Neue Medien Münnich, Hauptstraße 68, 02742 Friedersdorf, Deutschland – Versand von System-, Aktivierungs- und Benachrichtigungs-E-Mails einschließlich der als Anhang versandten Berichte. Verarbeitung in Deutschland.
Nicht als Unterauftragsverarbeiter geführt
- Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Dublin 2, Irland – Zahlungsabwicklung. Stripe verarbeitet nicht im Auftrag des Auftraggebers, sondern in eigener Verantwortung des Auftragnehmers zur Abwicklung des Hauptvertrags; Inhalte geprüfter Websites werden nicht übermittelt. Einzelheiten in Ziffer 12 des Vertrags.
- Fehlerüberwachung (Bugsink) – läuft auf eigener, selbstbetriebener Infrastruktur des Auftragnehmers; es werden keine Daten an einen Dritten überlassen.